Feuerschutzwesen


NIX mit Zufall


Eine nicht zu unterschätzende Gefahr in Wohnanlagen geht von Bränden aus, weshalb Eigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften einen brandsicheren Zustand und eine brandsichere Gebäudenutzung gewährleisten müssen.

Mit unserem Feuerschutzwesen stellen wir den Brandschutzbeauftragten
der - in zeitlich gesetzlich verankerten Intervallen - die Brandschutzeinrichtungen in der Wohnanlage prüft und protokolliert:
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Fluchtwegorientierungsbeleuchtung
  • Klima- oder Lüftungsanlagen
  • Löschgeräte und stationäre Löschanlagen

Weitere Brandschutztechnik kann auch noch mit überprüft werden:
  • Brandmeldetechnik
  • Alarmeinrichtungen
  • Feuerschutztüren & Tore
  • Brandschutzklappen

Hier geht es direkt zu unserem ANFRAGEFormular.


Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbediengungen