Feuerschutzwesen
NIX mit Zufall
Eine nicht zu unterschätzende Gefahr in Wohnanlagen geht von Bränden aus, weshalb Eigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften einen
brandsicheren Zustand und eine
brandsichere Gebäudenutzung gewährleisten müssen.
Mit unserem
Feuerschutzwesen
stellen wir den Brandschutzbeauftragten
der - in zeitlich gesetzlich verankerten Intervallen - die Brandschutzeinrichtungen in der Wohnanlage prüft und protokolliert:
- Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Fluchtwegorientierungsbeleuchtung
- Klima- oder Lüftungsanlagen
- Löschgeräte und stationäre Löschanlagen
Weitere
Brandschutztechnik kann auch noch mit überprüft werden:
- Brandmeldetechnik
- Alarmeinrichtungen
- Feuerschutztüren & Tore
- Brandschutzklappen
Hier geht es direkt zu unserem
ANFRAGEFormular.
Weitere Informationen entnehmen Sie unseren Allgemeinen Geschäftsbediengungen